
Terms and Conditions
Allgemeine Geschäftsbedingungen – Prime Cosmetic UG - (stand 01.06.2024)
I. Allgemeines
Die nachstehenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen werden Inhalt des Kaufvertrages und gelten, soweit nicht anders vereinbart, auch für alle künftigen Geschäfte mit uns. Entgegenstehende oder abweichende Einkaufsbedingungen oder sonstige Einschränkungen des Käufers werden nicht anerkannt, es sei denn, wir haben diesen im Einzelfall ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
II. Angebote, Aufträge, Preise und Materialien
1. Unsere Angebote sind hinsichtlich Preis, Menge, Lieferfrist und Liefermöglichkeit freibleibend.
2. Der Vertrag kommt erst durch unsere Auftragsbestätigung oder durch Ausführung des Auftrages zustande.
3. Erhöhen sich zwischen Bestellung und Auslieferung der Ware die Preise unserer Vorlieferanten, Frachten und/oder öffentliche Abgaben und ändern sich dadurch unsere nachweisbaren Aufwendungen, so sind wir berechtigt, unsere Preise entsprechend anzupassen, wenn zwischen Bestellung und Auslieferung ein Zeitraum von mehr als 4 Mon. liegt
4. Unsere Preisangaben verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer und unfrei ab Lager, sofern nichts anderes vereinbart ist.
5. Überschüsse an Materialien (Rohstoffe und Verpackungsmaterialien), die speziell für Ihren Auftrag beschafft wurden und nach Beendigung des Auftrages nicht anderweitig verwendet werden können, werden Ihnen zum Selbstkostenpreis gesondert berechnet.
III. Zahlung
1. Rechnungen sind, wenn nicht anders vereinbart, innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungserhalt rein netto zahlbar. Vereinbarte Abweichungen sind auf der Rechnung zu vermerken. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist können Zinsen in Höhe von 10% über dem jeweiligen Referenzzinssatz der Deutschen Bundesbank berechnet werden. Im Falle des Verzuges bleiben die gesetzlichen Rechte zur Geltendmachung des Nichterfüllungsschadens sowie zum Rücktritt vom Vertrag vorbehalten; darüber hinaus werden die restlichen Forderungen aus dem Vertragsverhältnis sofort fällig.
2. Bestehen begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Käufers und ist der Käufer trotz entsprechender Aufforderung nicht zur Vorkasse oder dazu bereit, eine geeignete Sicherheit für die ihm obliegende Leistung zu stellen, so sind wir, soweit wir selbst noch nicht geleistet haben, zum Rücktritt vom Vertrag oder zum Widerruf eingeräumter Zahlungsziele berechtigt.
3. Zahlungen gelten erst dann als bewirkt, wenn der Betrag auf einem unserer Konten endgültig zur Verfügung steht.
4. Ein Zurückbehaltungsrecht des Käufers ist ausgeschlossen. Der Käufer kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
IV. Lieferung
1. Alle Sendungen reisen, wenn nichts anderes vereinbart ist, auf Rechnung und Gefahr des Empfängers, auch wenn sie ab Lager eines Dritten geliefert werden (Streckengeschäft). Die Übernahme der Sendungen durch Bahn, Post, sonstige Transportunternehmen oder den Kunden gilt als Bestätigung der ordnungsgemäßen Verpackung.
2. Rücksendungen von Waren und Leergut reisen ebenfalls auf Rechnung und Gefahr des Käufers, soweit nicht gesetzliche Vorschriften zwingend etwas anderes vorschreiben.
3. Ereignisse höherer Gewalt, Streiks, Aussperrungen, Rohstoff- und Energiemangel, unvorhergesehene oder unvermeidbare Betriebsstörungen, Transportstörungen, witterungsbedingte Störungen (z.B. produktbedingte Unmöglichkeit des Transports bei Frost etc.), Aufruhr, Krieg und sonstige von uns nicht zu vertretende Umstände berechtigen uns, die Ausführung von Aufträgen ganz oder teilweise hinauszuschieben oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass dem Käufer hieraus Schadensersatzansprüche erwachsen. Gleiches gilt für den Fall, dass wir von unseren Lieferanten ohne unser Verschulden nicht richtig, nicht rechtzeitig oder überhaupt nicht beliefert werden.
4. Bei schuldhafter Überschreitung der Lieferfrist kann der Käufer unter Ausschluss weiterer Rechte nach Ablauf einer von ihm schriftlich zu setzenden Nachfrist vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz verlangen. Schadensersatzansprüche des Käufers wegen Verzuges oder Nichterfüllung sind jedoch der Höhe nach begrenzt auf den Rechnungswert der Warenmenge, die nicht oder nicht rechtzeitig geliefert wurde, soweit wir nicht wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften unbeschränkt haften. Die Wahl des Versandweges und der Versandart bleibt uns vorbehalten. Versand und Verpackung erfolgen stets nach bestem Ermessen, jedoch ohne Haftung für die Wahl der zweckmäßigsten und billigsten Versand- und Verpackungsart oder des Versandweges. Die Gefahr für Untergang, Verlust oder Beschädigung der Ware geht mit deren Absendung oder bei Abholung durch den Käufer mit deren Bereitstellung auf diesen über. Unsere Leistungspflicht ruht, solange der Käufer mit einer fälligen Zahlung in Verzug ist.
V. Eigentumsvorbehalt
1. Die gelieferte Ware geht erst dann in das Eigentum des Käufers über, wenn dieser seine gesamten Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung mit uns, einschließlich Nebenforderungen, Schadensersatzansprüchen bezahlt und erfüllt sind.
2. Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung erwachsen. Zur Einziehung dieser Forderungen bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, stellt er seine Zahlungen ein oder liegt ein Insolvenzantrag vor, können wir verlangen, dass der Kunde uns die Schuldner der abgetretenen Forderungen bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und die Abtretung offen legt. Wird die Vorbehaltsware vom Kunden zusammen mit uns nicht gehörenden Gegenständen ohne oder nach Verarbeitung/Vermischung veräußert, so gilt die Abtretung der Forderung gegen seine Abnehmer nur in Höhe des Wertes der jeweils veräußerten Vorbehaltsware.
VI. Schadensersatz
1. Schadensersatzansprüche des Käufers, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung unserer vertraglichen oder gesetzlichen Pflichten beruhen, sind ausgeschlossen.
2. Für mittelbare sowie für im Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbare Schäden haften wir nur, wenn uns grobes Verschulden zur Last fällt.
3. Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.
VII. Mängelrügen
1. Der Käufer hat die gelieferte Ware sorgfältig und im Rahmen des Zumutbaren daraufhin zu untersuchen, ob sie von der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit und für den vorgesehenen Einsatzzweck geeignet ist. Wird diese Prüfung unterlassen, nicht in dem gebotenen Umfang durchgeführt oder werden uns erkennbare Mängel nicht unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 48 Stunden nach Empfang der Ware schriftlich angezeigt, so gilt die Ware in Ansehung dieser Mängel als genehmigt.
2. Nicht erkennbare Mängel gelten als genehmigt, wenn sie uns nicht unverzüglich nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch 1 Monate nach Ablieferung der Ware am Bestimmungsort schriftlich angezeigt werden. Die Beweislast für das Vorliegen eines versteckten Mangels trägt der Käufer.
3. Beanstandete Ware darf nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung zurückgesandt werden.
4. Ordnungsgemäß erhobene und begründete Mängelrügen werden von uns durch Preisminderung oder Umtausch der Ware gegen Erstattung des Kaufpreises anerkannt. Weitergehende Ansprüche des Käufers sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Ersatz von Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind.
VIII. Technische Beratung und Haftung
1. Unsere entwicklungstechnische Beratung in Wort, Schrift und durch Versuche erfolgt nach bestem Wissen, gilt jedoch nur als unverbindlicher Hinweis, auch in Bezug auf etwaige Schutzrechte Dritter, und befreit den Käufer nicht von der eigenen Prüfung der von uns gelieferten Produkte auf ihre Eignung für die beabsichtigten Verfahren und Zwecke. Wir übernehmen keine Verantwortung für die von uns empfohlenen Marketingtexte und Produktaussagen über Anwendung, Verwendung und Verarbeitung der Produkte, diese erfolgen außerhalb unserer Kontrollmöglichkeiten und liegen daher ausschließlich im Verantwortungsbereich des Käufers, jeder Händler oder Kunde ist als Inverkehrbringer für die Aussagen / Texte auf seinen Produkten selbst verantwortlich.
Sollte dennoch eine Haftung in Betracht kommen, so ist diese für alle Schäden auf den Wert der von uns gelieferten Ware begrenzt. Selbstverständlich gewährleisten wir die einwandfreie Qualität unserer Produkte gemäß KVO und GMP sowie unseren Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen.
2. Da uns die chemische Zusammensetzung der Primärpackmittel unserer Kunden nicht bekannt ist, können wir die Verträglichkeit und Funktion mit unseren Produkten nicht beurteilen. Wir übernehmen daher keine Haftung für die praktische Eignung und Funktion für den vorgesehenen Einsatzzweck, auch wenn wir Sie bei der Entwicklung und Auswahl beraten haben. Jeder Kunde ist daher im eigenen Interesse selbst dafür verantwortlich, die Eignung seiner Verpackungsmaterialien zu prüfen.
IX. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeitsklausel
1. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Augsburg.
2. Gerichtsstand für beide Teile ist Augsburg.
3. Sollten einzelne Klauseln dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln nicht. Eine unwirksame Bestimmung ist von den Parteien durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.